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Regulierung und Versorgung

Mobilfunk zu langsam: Wann du weniger zahlen kannst – und wie du richtig misst

Du wartest auf einen Download. Dein Tarif nennt eine geschätzte maximale Datenrate von 100 Mbit/s, die Messung zeigt 18 Mbit/s. Wie dieser Wert im Nachweisverfahren bewertet wird, hängt auch vom Messort ab. Bei hoher Haushaltsdichte liegt die maßgebliche Download-Schwelle für diesen Tarif bei 25 Mbit/s, bei mittlerer bei 15 und bei niedriger bei 10 Mbit/s. [8]

Download-Beispiel für einen Tarif mit geschätzten maximalen 100 Mbit/s: Die Schwellen liegen bei hoher Haushaltsdichte bei 25, bei mittlerer bei 15 und bei niedriger bei 10 Mbit/s. Der markierte Messwert von 18 Mbit/s liegt nur unter der höchsten Schwelle.
Ein Downloadwert, drei Einordnungen: Die orange Markierung liegt bei 18 Mbit/s. Für einen Nachweis wertet die App zusätzlich den Upload und die gesamte Messkampagne aus. Eigene Darstellung nach Verfügung 35/2026; zum Vergrößern anklicken.

Welche Rechte du bei zu geringer Datenrate hast

Dein Vertrag bildet den Ausgangspunkt. Bei einer erheblichen, anhaltenden oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung von der angegebenen Leistung eröffnet § 57 Absatz 4 TKG Verbrauchern ein Minderungsrecht und die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Den Nachweis liefert ein dafür vorgesehenes Messverfahren. Für mobile Internetzugänge gelten seit dem 20. April 2026 die konkretisierten Regeln der Bundesnetzagentur. [1] [8]

Lege zuerst die Vertragszusammenfassung und das Produktinformationsblatt bereit. Dort findest du die geschätzte maximale Datenrate im Download und Upload. Diese beiden Angaben brauchst du für die App. Ein Tarif mit 100 Mbit/s im Download und 20 Mbit/s im Upload ergibt andere Schwellen als ein Tarif mit 50 und 10 Mbit/s.

Versorgungsauflagen betreffen die Ausbaupflichten der Netzbetreiber. Beim Minderungsrecht geht es um die Leistung deines eigenen Internetvertrags. Den Zusammenhang mit dem Netzausbau erklärt unser Artikel zu den Versorgungsauflagen.

So berechnest du die regionalen Schwellen

Für die Bewertung wird Deutschland in 300 × 300 Meter große Rasterzellen unterteilt. Die App ordnet den Messort automatisch einer Haushaltsdichte-Kategorie zu. Grundlage ist die Verteilung der Haushalte einschließlich der Umgebung. Für deine Messung zählt die von der App ermittelte Kategorie. [5]

Rechenregel: geschätztes Maximum laut Vertrag × regionaler Anteil = maßgebliche Schwelle. Der Anteil beträgt 25, 15 oder 10 Prozent. Er wird für Download und Upload jeweils auf den zugehörigen Vertragswert angewendet. [2]

HaushaltsdichteAnteilDownload bei 100 Mbit/sUpload bei 20 Mbit/s
Hoch25 %100 × 0,25 = 25 Mbit/s20 × 0,25 = 5 Mbit/s
Mittel15 %100 × 0,15 = 15 Mbit/s20 × 0,15 = 3 Mbit/s
Niedrig10 %100 × 0,10 = 10 Mbit/s20 × 0,10 = 2 Mbit/s
Rechenbeispiel für geschätzte Maximalwerte von 100 Mbit/s im Download und 20 Mbit/s im Upload. Grundlage: Verfügung 35/2026.

Die 18 Mbit/s aus dem Einstieg liegen im dichtesten Gebiet unter der Download-Schwelle. In den beiden anderen Kategorien erreichen sie diese. Für die Tagesbewertung kommt der Upload hinzu; anschließend wertet die App mehrere Messtage aus. Eine hohe Haushaltsdichte sagt dabei etwas über die räumliche Einordnung aus. Die gerade aktive Zahl der Nutzer in deiner Funkzelle kann davon abweichen.

Warum die Datenrate schwankt

Die Funkzelle verteilt ihre verfügbaren Ressourcen auf die aktiven Verbindungen. Bei vielen gleichzeitigen Downloads bleibt für jede einzelne Verbindung weniger Kapazität. Außerdem beeinflussen Signalqualität, Störungen, verwendete Frequenzen und die Fähigkeiten des Handys, wie viele Nutzdaten pro Sekunde übertragen werden können.

Ein langsamer Download kann deshalb je nach Tageszeit und Standort unterschiedliche Ursachen haben. Die Messreihe verteilt die Prüfungen über den Tag und mehrere Kalendertage. Technische Hintergründe zu Empfangswerten und Auslastung findest du im Artikel LTE-Verfügbarkeit.

Welche App und welcher Anschluss dazugehören

Installiere die kostenfreie App „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“ über die offizielle Downloadseite. Sie erfasst den Vertrag, begleitet die Messkampagne und stellt bei festgestellter Minderleistung das Nachweisprotokoll bereit. Für einfache Einzeltests gibt es den separaten Mobilfunk-Check. [7]

Die Nachweis-App misst auf einem Smartphone oder Tablet, das sich direkt mit dem Mobilfunknetz verbindet. Stationär genutzte Mobilfunkanschlüsse und mobilfunkbasierte Festnetzersatzprodukte sind von diesem App-Verfahren ausgenommen. Die Handreichung kündigt dafür einen gesonderten Mechanismus an. Wenn du Mobilfunk als festen Internetanschluss nutzt, kläre mit deinem Anbieter, welches Nachweisverfahren für das konkrete Produkt zur Verfügung steht. [3]

So bereitest du eine gültige Messung vor

Wähle in der App deinen Anbieter und den passenden Tarif. Fehlt der Tarif, kannst du die Vertragswerte manuell eintragen. Prüfe danach die Messumgebung anhand der Hinweise in der App. [6]

  • Direkt über Mobilfunk: WLAN ausschalten, die zu prüfende SIM verwenden und weitere aktive SIM-Verbindungen deaktivieren. Für eine gültige Messung ist mindestens 4G erforderlich.
  • Im Freien und im Stillstand: Handyhülle entfernen und die genaue Standorterfassung erlauben. Die App prüft unter anderem Bewegung und Positionsgenauigkeit.
  • Verbindung freihalten: VPN und Hotspot ausschalten; Downloads, Updates und andere parallele Datenübertragungen beenden. Während der Messung keine Telefonate führen.
  • Gerät vorbereiten: Energiesparmodus deaktivieren und ein überhitztes Gerät zunächst abkühlen lassen.
  • Vertrag prüfen: Es muss ausreichend ungedrosseltes Datenvolumen vorhanden sein. Gemessen wird im inländischen Netz; internationales Roaming gehört nicht zum Verfahren.

Messungen verbrauchen Datenvolumen. Prüfe den verbleibenden Vorrat im Kundenkonto und berücksichtige den Verbrauch der laufenden Kampagne. Die App führt technische Prüfungen durch und verlangt zusätzlich deine Bestätigung zu den Messbedingungen. [3]

So läuft ein Messtag ab

Ein Messtag umfasst bis zu sechs Messungen. Zwischen Messung 1 und 2, 2 und 3, 4 und 5 sowie 5 und 6 liegen mindestens fünf Minuten. Zwischen Messung 3 und 4 liegen mindestens drei Stunden. Erreicht eine Messung beide Schwellen, endet der Messtag früher.
Die sechs Messungen verteilen sich auf zwei Blöcke. Die App gibt die nächste Messung nach der vorgeschriebenen Pause frei. Eigene Darstellung nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur; zum Vergrößern anklicken.

Plane bis zu sechs Messungen pro Tag. Zwischen der dritten und vierten liegen mindestens drei Stunden, zwischen den übrigen mindestens fünf Minuten. Jede Messung umfasst Download und Upload. Die gesamte Kampagne muss innerhalb von 14 Kalendertagen abgeschlossen werden und umfasst höchstens fünf Messtage. [2]

Starte früh genug, damit beide Messblöcke in denselben Kalendertag passen. Die App zeigt dir, wann du weitermessen kannst. Für einen Tag mit zu geringer Leistung sind sechs gültige Messungen erforderlich. Wenn du den Tag vorher abbrichst, obwohl die Schwellen noch verfehlt werden, werden die unvollständigen Tagesmessungen verworfen. [5]

Das Beispiel: Nach drei Tagen steht das Ergebnis fest

Wir bleiben bei 100 Mbit/s im Download und 20 Mbit/s im Upload. Alle Messorte unseres Beispiels liegen in der Kategorie „hohe Haushaltsdichte“. Die Schwellen betragen somit 25 Mbit/s im Download und 5 Mbit/s im Upload. Wir nehmen gültige Messbedingungen und die vorgeschriebenen Pausen an.

Fiktive Kampagne mit drei Tagen und je sechs Downloadwerten zwischen 14 und 23 Mbit/s. Alle bleiben unter 25 Mbit/s. Der Upload erreicht jedes Mal 8 Mbit/s bei einer Schwelle von 5 Mbit/s. Die Minderleistung im Download steht nach Tag 3 und insgesamt 18 Messungen fest.
Frei erfundenes Rechenbeispiel mit gültigen Messungen und jeweils hoher Haushaltsdichte. Die Download-Schwelle wird an drei vollständigen Tagen verfehlt. Das ist eine Erklärgrafik, kein echtes Messprotokoll der App; zum Vergrößern anklicken.
MesstagSechs Downloadwerte in Mbit/sUpload je MessungTagesergebnis
Tag 114 · 18 · 16 · 20 · 19 · 178 Mbit/sDownload-Schwelle sechsmal verfehlt
Tag 216 · 21 · 18 · 22 · 20 · 198 Mbit/sDownload-Schwelle sechsmal verfehlt
Tag 318 · 17 · 23 · 21 · 19 · 208 Mbit/sDownload-Schwelle sechsmal verfehlt
Frei erfundene Werte zur Erklärung. Die Tabelle enthält dieselben Zahlen wie die Grafik.

An jedem dieser drei Tage bleiben alle sechs Downloadmessungen unter 25 Mbit/s. Der Upload erreicht jeweils seine Schwelle. Nach der 18. Messung ist die Minderleistung im Download nachgewiesen; die App beendet die Kampagne und erstellt das Messprotokoll. Ein vierter und fünfter Messtag entfallen in diesem Beispiel. [6]

Wann ein Tag oder die Kampagne früher endet

Erreicht eine Messung die maßgeblichen Werte sowohl im Download als auch im Upload, kann die App den Messtag sofort abschließen. Für unseren Tarif wären das bei hoher Haushaltsdichte beispielsweise 28 Mbit/s im Download und 8 Mbit/s im Upload. Beide liegen über den Schwellen von 25 und 5 Mbit/s.

Ein erfolgreicher Download bei zu niedrigem Upload lässt den Messtag dagegen weiterlaufen. Beispiel: 28 Mbit/s herunter und 4 Mbit/s herauf. Die Upload-Schwelle von 5 Mbit/s ist noch offen. Die App berücksichtigt beide Richtungen und bestimmt anhand der Tagesergebnisse, wann die Kampagne beendet werden kann.

Steht das Ergebnis schon nach drei Tagen fest, endet die Kampagne früher. Bei einem durchgehend ausreichenden Verlauf kann das bereits nach einer Messung an jedem dieser Tage geschehen. Ein Nachweisprotokoll erhältst du bei festgestellter Minderleistung. Führe die Kampagne nach den Anzeigen der App zu Ende. [6]

Mit dem Protokoll zum Anbieter

Sichere das erstellte PDF und reiche es bei deinem Vertragspartner ein. Die Bundesnetzagentur empfiehlt ein Protokoll, das höchstens vier Wochen alt ist. Beschreibe die Beeinträchtigung und bitte um Abhilfe sowie um eine Stellungnahme zu deinem geltend gemachten Minderungsanspruch. Dokumentiere die Antwort. Kann der Anbieter die Minderleistung nicht beheben, kommt eine außerordentliche Kündigung in Betracht. [4]

Bei der Minderung sieht das TKG eine Herabsetzung des Entgelts im Verhältnis zur Abweichung zwischen tatsächlicher und vereinbarter Leistung vor. Die konkrete Höhe hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von der Nutzungsbeeinträchtigung und den betroffenen Vertragsleistungen. Die Schwellen von 25, 15 und 10 Prozent dienen der Feststellung einer Minderleistung. Für die Höhe der Zahlungskürzung braucht es eine gesonderte Bewertung. [1] [4]

Versuche zunächst eine schriftliche Einigung mit dem Anbieter. Bleibt der Streit bestehen, kannst du die Schlichtungsstelle Telekommunikation einschalten. Die Bundesnetzagentur erläutert das Verfahren; einzelne Zahlungs- oder Kündigungsansprüche werden gegebenenfalls vor Zivilgerichten geklärt. [4]

Wie Monitoring und Vertragsprüfung zusammenpassen

Eine Versorgungskarte hilft dir, den Netzausbau und die ausgewiesene Versorgung einzuordnen. Das Nachweisverfahren untersucht dagegen deinen mobilen Internetzugang anhand des Vertrags und einer festgelegten Messkampagne. Hintergrund und Grenzen der Versorgungsdaten erklärt unser Fachartikel zum Mobilfunk-Monitoring.

Für einen geplanten Anbieterwechsel lohnt sich zusätzlich ein Blick auf die Verfügbarkeit und Empfangsbedingungen vor Ort. So verbindest du die technische Einschätzung mit den Vertragsangaben.

Quellen und redaktioneller Stand

Geprüft am 7. November 2026. Grundlage sind § 57 TKG, die Verfügung 35/2026 und die offiziellen Erläuterungen zum Nachweisverfahren. Die drei Grafiken stammen von LTEmobile. Sämtliche Messwerte im Rechenbeispiel sind frei gewählt; es wurde keine eigene Messkampagne durchgeführt. Dieser Artikel erläutert die allgemeinen Regeln. Die Bewertung eines konkreten Vertragsstreits hängt von dessen Umständen ab.

  1. § 57 TKG – Minderung und außerordentliche Kündigung
  2. Bundesnetzagentur: Verfügung 35/2026, insbesondere Tenor I und II
  3. Bundesnetzagentur: Handreichung zum Nachweisverfahren Mobilfunk vom 15. April 2026
  4. Bundesnetzagentur: Internetgeschwindigkeit – Voraussetzungen und weiteres Vorgehen
  5. Breitbandmessung: Fragen und Antworten Mobilfunk, Abschnitt Nachweisverfahren
  6. Breitbandmessung: Die Nachweis-App aus Sicht des Nutzers
  7. Breitbandmessung: Nachweisverfahren Mobilfunk und App-Download
  8. Bundesnetzagentur: Einführung der Mobilfunk-Nachweisregeln zum 20. April 2026