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Regulierung und Versorgung

Mobilfunk-Monitoring: Wie die Versorgungskarte entsteht

Wie entsteht das Mobilfunk-Monitoring? Wir erklären, wie die Betreiber ihre Prognosedaten erstellen, welche technischen Vorgaben dahinterstehen und wie die Bundesnetzagentur sie überprüft. Die Auswertung vergleicht die veröffentlichten Versorgungsdaten von Oktober 2025 und Juni 2026.

Mobilfunkentwicklung auf der Karte

Die interaktive Monitoring-Karte ist vorübergehend nicht verfügbar.

Die Auswertung fasst die Netze zusammen: Für eine als versorgt gezählte Zelle genügt die ausgewiesene Versorgung durch mindestens einen Betreiber. Für die Prüfung an deiner Adresse erklärt der Ratgeber LTE-Verfügbarkeit prüfen, wie du die Karte deines Netzes, Empfangswerte und einen eigenen Nutzungstest zusammenführst.

Oktober 2025 bis Juni 2026: Wo kam Versorgung hinzu?

Bundesweit kamen auf 1.002,07 km² LTE oder 5G in zuvor unversorgten Flächen hinzu. Auf 376,38 km² war mobiles Breitband nur im älteren Stand ausgewiesen. Auf der vergleichbaren Fläche ergibt das einen Nettogewinn von 625,69 km². Diese Werte beschreiben die Veränderung zwischen den beiden veröffentlichten Datenständen.

Die größten zusätzlichen Flächen mit erstmals ausgewiesenem mobilem Breitband lagen in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte (23,31 km²), Traunstein (22,71 km²) und Uckermark (19,62 km²). Beim 5G-Zuwachs lag die Uckermark mit 148,70 km² vorn. Davon hatten 131,45 km² bereits zuvor LTE. Bundesweit kamen 4.663 km² 5G hinzu, davon rund 84 Prozent auf bisherigen LTE-Flächen.

Wie entsteht das Mobilfunk-Monitoring?

Die Mobilfunknetzbetreiber (MNB) Telekom, Vodafone, Telefónica (O₂) und 1&1 liefern Daten zu ihren Netzen. „Prognose“ bezeichnet hier die berechnete Funkversorgung zum Erhebungsstichtag. Die bundesweite Datenerhebung erfolgt derzeit halbjährlich. Quelle: Bundesnetzagentur, Fragen und Antworten zum Monitoring.

So wird aus einer Funkprognose eine Versorgungskarte
  1. Betreiber berechnenFunkversorgung nach den technischen Vorgaben der Bundesnetzagentur
  2. Rasterdaten liefernAngaben je Netz und Technologie im 100 × 100-Meter-Raster
  3. Bundesnetzagentur prüftFormate vereinheitlichen, Vollständigkeit und Plausibilität kontrollieren
  4. Karte und StatistikGeprüfte Daten zusammenführen und nach Gebieten auswerten
Ergänzende KontrolleStichprobenmessungen und App-Hinweise helfen beim Abgleich mit der Versorgung vor Ort.

Vereinfachter Datenweg nach dem Methodenbericht der Bundesnetzagentur. Die Messungen dienen zur Überprüfung der gelieferten Berechnungen.

Die Betreiber ermitteln die Versorgung mit softwaregestützten Funkmodellen. Sie verschneiden die Ergebnisse mit dem 100 × 100-Meter-Raster des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie (BKG) und liefern sie als CSV-Dateien über eine gesicherte Datenaustauschplattform. Die Bundesnetzagentur vereinheitlicht die Formate und prüft Vollständigkeit und Plausibilität. Der zusammengeführte Datensatz enthält die Verfügbarkeit je Rasterzelle, Netzbetreiber und Technologie. Daraus entstehen Karten und Statistiken für Flächen, Haushalte, Verwaltungsgebiete und Verkehrswege. Quelle: Methodenbericht zum Breitbandatlas, April 2026, Abschnitt 3.3.

Welche technischen Kriterien werden angesetzt?

Die Versorgung wird für den Außenbereich und eine Empfangshöhe von 1,5 Metern über Grund berechnet. Für die Einstufung als versorgt muss die Berechnung die Vorgaben der jeweiligen Technologie erfüllen. Dazu gehören Empfangspegel, Mindestdatenraten am Rand einer Funkzelle, Wahrscheinlichkeiten und eine angenommene Zellauslastung. Die folgende Tabelle dokumentiert das auf der Monitoring-Seite verlinkte Parameterblatt, abgelegt im Archiv Juli 2024.

Veröffentlichtes Parameterblatt · Außenbereich · Empfangshöhe 1,5 m
TechnologiePegelwertDownload am ZellrandUpload am Zellrand
2G−103 dBmKeine AngabeKeine Angabe
4G / LTE−109 dBm2 Mbit/s512 kbit/s
5G unter 3 GHz−109 dBm2 Mbit/s512 kbit/s
5G über 3 GHz−109 dBm5 Mbit/s1 Mbit/s

Für die Pegelberechnung nennt das Blatt eine Zellrandwahrscheinlichkeit von 75 %. Für die Datenrate bei 4G und 5G sind es 90 % bei einer angenommenen Zellauslastung von 50 %. Für das LTE-Ankerband der dort aufgeführten 5G-Konfiguration unter 3 GHz nennt es zusätzlich −120 dBm. Quelle: Original-Parameterblatt, S. 1–2.

Rasterzelle und Funkzelle: Eine Rasterzelle ist ein 100 × 100 Meter großes Feld auf der Karte. Die Funkzelle ist der Versorgungsbereich einer Mobilfunkantenne beziehungsweise eines Sektors. „Am Zellrand“ beschreibt in den technischen Vorgaben den Rand dieses Funkversorgungsbereichs. Die Wahrscheinlichkeiten und die Auslastung sind Vorgaben für das Berechnungsmodell.

Quellenhinweis: Abweichende LTE-Angabe im Methodenbericht 2026

Das verlinkte Parameterblatt nennt für LTE 2 Mbit/s im Downlink. Die 2G/4G-Tabelle im Methodenbericht April 2026, S. 7 hat abweichende Spaltenüberschriften nach Frequenzbereich und nennt 5 Mbit/s. Die Tabelle hier folgt ausdrücklich dem separat veröffentlichten Parameterblatt. Eine eindeutige Zuordnung dieser Abweichung zu den einzelnen Erhebungsstichtagen geht aus den beiden Dokumenten nicht hervor.

Die öffentliche Karte unterscheidet 2G, 4G, 5G einschließlich seiner technischen Ausprägungen und zusätzlich 5G Standalone. Für die Nutzung von 5G SA müssen auch Gerät und Tarif geeignet sein. Quelle: Technologiedarstellung und 5G-SA-Hinweise der Bundesnetzagentur. Wie Frequenzbänder die Ausbreitung beeinflussen, erklären unsere Artikel zu 5G-Frequenzen und Sendereichweiten.

Wie werden die Betreiberangaben überprüft?

Die Bundesnetzagentur gleicht die Betreiberangaben mit Hinweisen aus der App Mobilfunk-Check und mit stichprobenhaften Messungen ihres Prüf- und Messdienstes ab. Dabei wird insbesondere die Güte der Berechnungsmodelle geprüft. Quelle: Qualitätssicherung im Mobilfunk-Monitoring.

Seit Juli 2025 gibt es dafür ein einheitliches, nutzerorientiertes Messkonzept. Bei Messfahrten kommen acht Smartphones mit einheitlicher Software zum Einsatz: Vier Geräte prüfen die Sprachtelefonie, vier weitere die Datenraten der vier Netze. Gegenüber der früheren Prüfung mit Funkscannern werden damit zusätzlich die nutzbaren Datenraten und die Zuverlässigkeit der Telefonie erfasst. Auch Länder, Kommunen und Dienstleister können nach diesem Konzept messen und Ergebnisse mit der Behörde austauschen. Quelle: Bundesnetzagentur zum Messkonzept vom 4. Juli 2025.

Den Einsatz von Endgerätemessungen und die Öffnung des Konzepts für Dritte beschreibt auch der Jahresbericht Telekommunikation 2025, Abschnitt „Neues Messkonzept für das Mobilfunk-Monitoring“. Eine Messfahrt liefert Beobachtungen entlang ihrer Strecke. Über die Modelle lassen sich zusätzlich die Gebiete darstellen, für die keine solchen Messreihen vorliegen.

Wie ordnest du Versorgung und Veränderungen ein?

Empfang im Alltag: Die hier ausgewertete Versorgung bezieht sich auf den Außenbereich. In Gebäuden und Fahrzeugen dämpfen Hülle und Verglasung das Signal. Die nutzbare Geschwindigkeit hängt außerdem vom Endgerät, dem Tarif und der Auslastung der Funkzelle ab. Unter anderem diese Bedingungen erklären Unterschiede zwischen Kartenprognose und eigenem Nutzungstest. Quelle: Verbraucherportal der Bundesnetzagentur zur Mobilfunkversorgung.

Dein Mobilfunkvertrag: Für die Bewertung deiner vertraglich vereinbarten Datenrate gibt es ein eigenes Nachweisverfahren. Unser Ratgeber Minderungsrecht im Mobilfunk erklärt die regionalen Schwellen, den vorgeschriebenen Messablauf und den Weg vom Messprotokoll zum Anbieter – mit drei Erklärgrafiken und einem Rechenbeispiel.

Nur im Oktober ausgewiesen: Für die ergänzende Auswertung zählen wir Rasterzellen, in denen im Oktober mindestens ein Netz LTE oder 5G meldete und im Juni keines. Rund drei Viertel der betroffenen Fläche liegen in zusammenhängenden Gruppen von höchstens zehn Zellen. Die Daten zeigen den geänderten Versorgungsstatus. Für seine Ursache sind weitere Informationen nötig, etwa zu Netzänderungen, korrigierten Meldungen oder der Modellierung.

Ausbaupflichten: Das Monitoring beschreibt den ausgewiesenen Versorgungsstand. Versorgungsauflagen legen dagegen fest, welchen Ausbau ein Betreiber bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erreichen muss. Unser Artikel zu den Versorgungsauflagen erklärt die jeweiligen Bezugsräume, Fristen und die behördliche Kontrolle. Die technischen Datenraten aus der Tabelle oben gehören zur Monitoring-Methodik; die Auflagen werden anhand ihrer eigenen Vorgaben beurteilt.

Daten und Methode unserer Auswertung

LTEmobile hat 35.758.529 Rasterzellen mit identischer Kennung in beiden Dateien verglichen. Jede Zelle entspricht 0,01 km². Zellen, die nur in einer Datei vorkommen, sind vom Vergleich ausgeschlossen. Für die Kreiswerte zählt die Lage des Zellmittelpunkts. Die Auswertung fasst die Netze zusammen. Änderungen innerhalb desselben Kreises können sowohl Zuwächse als auch Rückgänge umfassen.

Der Nettogewinn ergibt sich aus den neu ausgewiesenen Flächen abzüglich der nur im älteren Stand ausgewiesenen Flächen. Bei der 5G-Auswertung zählt die geänderte 5G-Verfügbarkeit, auch wenn dort bereits LTE vorhanden war. Flächen- und Haushaltsquoten gewichten Gebiete unterschiedlich: In der Flächenstatistik zählt jeder Quadratkilometer gleich, in der Haushaltsstatistik die Zahl der dortigen Haushalte.

Originaldaten im Gigabit-Grundbuch

Datenquelle: © Bundesnetzagentur. Raster und Verwaltungsgrenzen: © GeoBasis-DE / BKG, dl-de/by-2-0. Vergleich und Kartendarstellung: LTEmobile. Die vorübergehend ausgeblendete interaktive Karte vergleicht die Datenstände Oktober 2025 und Juni 2026. Redaktionell geprüft am 6. November 2026. Dokumentstände der technischen Quellen sind jeweils angegeben.