Telekom LTE für Bonn, Hamburg, Leipzig und München
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Neue MobileInternet Datentarife von Vodafone für Laptop und Tablet
Vodafone Deutschland startet ab heute mit der Vermarktung seines neuen Datentarif-Angebotes für Laptops und Tablets. Die neuen MobileInternet Flat-Tarife bieten jetzt bei gleichem Preis bis zu dreifach höhere Datenraten. Für...[mehr]
LTE-Internet bereits für 13 Millionen Haushalte verfügbar
Der Ausbau der mobilen Breitbandnetze geht zügig voran. Aktuell können in Deutschland bereits etwa 13 Millionen Haushalte den neuen Mobilfunkstandard LTE nutzen. Das hat eine Umfrage des Hightech-Verbands BITKOM bei den ...[mehr]
News
Entschädigungszahlungen für Funkmikrofone ab dem 15.11.2011
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) die Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Bundes an Sekundärnutzer wegen anrechenbarer störungsbedingter Umstellungskosten aus der Umwidmung von Frequenzen im Bereich 790 bis 862 MHz vom 5. Oktober 2011 (Bundesanzeiger Nummer 159) erlassen. Auf der Grundlage dieser Richtlinie können Eigentümer von Funkmikrofonen (drahtlose Mikrofone), die nachweislich durch eine in Betrieb befindliche LTE-Anwendung im selben Frequenzbereich so gestört sind, dass eine weitere Nutzung der Geräte ausgeschlossen ist, beim das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab 15. November 2011 im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Anträge auf Gewährung einer Billigkeitsleistung stellen.
Antragsverfahren
Anträge können ab dem 15. November 2011 ausschließlich über das auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung gestellte elektronische Verfahren (Online-Portal) gestellt werden. Formlose oder unter Verwendung anderer Formulare gestellte Anträge werden nicht bearbeitet und an den Antragsteller zurückgegeben. Nähere Einzelheiten zur Durchführung des Antragsverfahren wird das BAFA in der Woche vor dem oder am 15. November 2011 auf dieser Homepage veröffentlichen.
Gegenstand der Billigkeitsleistung sind Funkmikrofone, die nachweislich im Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 angeschafft worden sind und die nachweislich infolge der Umwidmung von Frequenzen nicht mehr störungsfrei genutzt werden können.
Es handelt sich bei der Billigkeitsleistung um einen angemessenen Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile infolge des störungsbedingten Ausfalls von bisher störungsfrei genutzten Funkmikrofonen. Die Leistung orientiert sich am jeweiligen Anschaffungszeitpunkt und dem Anschaffungspreis der Altgeräte. Es erfolgt keine Kostenerstattung für neu angeschaffte Geräte.
Anträge auf Gewährung einer Billigkeitsleistung können nur von den Eigentümern der betroffenen Funkmikrofone gestellt werden. Als Eigentumsnachweis gelten die auf den Antragsteller ausgestellten Kaufbelege beziehungsweise die Anschaffungsrechnungen der entsprechenden Geräte.


